Der Deutsche Bundestag hat zwar ein Tierschutzgesetz in die Welt gesetzt, aber die Parlamentarier fühlen sich nicht verpflichtet, dafür zu sorgen, dass es auch tatsächlich und wirksam und verbindlich für alle umgesetzt wird oder sich inzwischen gezeigte Schwachstellen und Unzulänglichkeiten abgestellt bzw. korrigiert werden oder um notwendige Erweiterungen ergänzt wird.
Das Tierschutzgesetz muss entsprechend unserer eigenen menschlichen Weiterentwicklung ständig unseren Einsichten und Erkenntnissen hinsichtlich unserer Verpflichtungen gegenüber den Tieren angepasst werden.
Klaus - 17.01.2008
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